BGBedia:Hilfe
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Wir freuen uns, dass Sie sich dafür entschieden haben, an der BGBedia mitzuarbeiten. Bitte legen Sie nicht gleich los, sondern nehmen sich etwas Zeit und lesen nachfolgende Hinweise und Tips durch. Die dadurch aufgewandte Zeit machen Sie durch Ihre danach reibungslos verlaufende Arbeit locker wieder wett.
Inhaltsverzeichnis |
Vor dem Anlegen von Artikeln bitte folgendes beachten:
Artikelname
Ist der Inhalt eines Artikels eine Norm des BGB, so ist der Titelname die Ziffer des Paragraphen.
Paragraphen mit Buchstaben werden nach dem Schema ZifferBuchstabe gespeichert, also z.B. "105a" und nicht "105 a".
Bzgl. der Formatierungen ist sich an den bereits vorhandenen Artikeln zu orientieren. Das Schema hier ist ParagraphLeerzeichenTitel. Dies kommt in die erste Zeile, umschlossenen von jeweils zwei Apostrophzeichen an Anfang und Ende.
Beispiel:'''§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung'''
Inhaltsverzeichnisse
Ein Inhaltsverzeichnis erstellt sich automatisch. Dazu müssen Sie jedoch Überschriften angelegt haben, die den logischen Aufbau Ihres Artikels reflektieren.
= Überschrift erster Ordnung = (gleiche Größe/Ordnung wie Artikelüberschrift, bitte nicht verwenden) == Überschrift zweiter Ordnung == (damit bitte anfangen) === Überschrift dritter Ordnung === ==== Überschrift vierter Ordnung ==== ===== Überschrift fünfter Ordnung===== ====== Überschrift sechster Ordnung======
Absätze
Absätze sind wie im Gesetzestext fortlaufend in Klammern zu nummerieren, z.B.
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
Zwischen den Absätzen ist eine Zeile freizulassen.
Nummern
Nummern sind durch # zu ersetzen. Dadurch wird der Text automatisch eingerückt und es wird automatisch fortlaufend gezählt. Zwischen einzelnen Nummern dürfen jedoch keine leeren Zeilen liegen.
Sollte eine Nummer über mehrere Zeilen gehen, so ist vor die folgenden Zeilen folgendes einzufügen:#:
Als Beispiel für die ordnungsgemäße Verwendung von Nummern soll an dieser Stelle der 305 dienen. Sehen Sie sich dort ruhig einmal den Quelltext an (dazu bitte auf "bearbeiten" gehen).
Buchstaben
Treten innerhalb einer Nummer Buchstaben auf, so ist vor diese#::einzufügen.
Als Beispiel für einen besonders verschachtelten Paragraphen sei an dieser Stelle der § 309 erwähnt. Klicken Sie einfach auf "bearbeiten" und versuchen Sie den Quelltext nachzuvollziehen.
Querverweise
Verweise zu anderen Normen des BGB sind ausdrücklich erwünscht. Verwenden Sie dazu bitte folgenden Code:
[[Ziffer des Paragraphs]]
Sie können darüber hinaus auch Begriffe innerhalb einer Norm verlinken:
[[Ziffer des Paragraphs|Begriff]]
Verweise auf Normen/Begriffe, die nicht Bestandteil des BGB sind, sind ebenfalls möglich. Dazu muss jedoch auf die Angebote externer Anbieter verwiesen werden.
Beispiel:
[http://www.example.org/ Linkname]
Bitte beachten Sie: Verweise zu Angeboten externer Anbieter müssen in einem direkten inhaltlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen Artikel stehen. Andernfalls drohen Konsequenzen für Ihren Account.
Kategorien
Am Ende eines Eintrags ist die entsprechende Kategorie einzufügen.
Beispiel:
[[Kategorie:BGB]] [[Kategorie:Allgemeiner Teil]]
Weiterleitungen
Weiterleitungen werden wie folgt eingerichtet: Erstellen Sie wie gehabt einen Artikel. Tragen Sie dort folgendes (und nur folgendes) ein:
#REDIRECT [[Artikelname]]
Allgemeine Hilfe zu Formatierungen
offizielle englischsprachige Hilfe
Tip: Abgucken
Wenn Sie irgendwo auf einer Seite, die diese Software (MediaWiki) verwendet, interessante Formatierungen sehen, so können Sie sich diese in den meisten Fällen abgucken, indem Sie auf "bearbeiten" bzw. "Quelltext anzeigen" gehen und die entsprechenden Formatierungscodes hier einmal ausprobieren.
